Gesetzesentwurf zur qualifizierten Immigration nach Schweizer Modell
1. Einführung eines Punktesystems
a. Kriterien für Punktevergabe:
- Bildung: Punkte für Hochschulabschlüsse, technische Qualifikationen und anerkannte Berufsausbildungen.
- Berufserfahrung: Zusätzliche Punkte für Berufserfahrung in nachgefragten Berufen.
- Sprachkenntnisse: Punkte für Deutschkenntnisse sowie Kenntnisse in anderen für die Wirtschaft wichtigen Sprachen.
- Alter: Punkte für junge Bewerber (z.B. 18-35 Jahre), um eine langfristige Integration zu fördern.
- Arbeitsangebot: Zusätzliche Punkte für bereits vorhandene Arbeitsangebote in Deutschland.
b. Mindestpunktzahl:
- Festlegung einer Mindestpunktzahl, die für die Einwanderung erreicht werden muss.
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